Unser AGB
§ 1 Geltungsbereich, Ausschluss der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen
1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, erfolgen auf der Grundlage dieser Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Abnehmer soweit dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ist und dieser bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie für Privatpersonen.
1.2. Unsere Bedingungen gelten grundsätzlich ausschließlich. Der Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen bedürfen der Schriftform mit beiderseitiger Bestätigung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss, Umfang der Lieferung, Abtretungsverbot
2.1. Unsere Angebote werden kostenlos erstellt und sind unverbindlich. Der Liefervertrag kommt zustande durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung durch den Abnehmer.
2.2. Die dem Angebot zugrunde liegenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Gewicht- und Maßangaben, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich Inhalt unserer Angebote sind. Wir behalten uns Änderungen vor, soweit diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck der Lieferung nicht in für den Abnehmer unzumutbarer Weise eingeschränkt wird.
2.3. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtet Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.
§ 3 Preise Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
3.1. Die Preise die in unserem Internetshop und in gedruckten Preislisten veröffentlicht wurden gelten grundsätzlich vorbehaltlich von Irrtümern, Schreibfehlern und Druckfehlern. Soweit nichts anderes vereinbart ist gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise und Frachttarife.
3.2. Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab Lager Hammersbach und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht, eventuellen Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstiger Nebenkosten.
3.3. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlungsfällig. Für Standard-Ware die nicht sofort lieferbar ist erheben wir eine Anzahlung in Höhe von 30 %, und für Sonderanfertigungen 70 % des Gesamt-Brutto Warenwertes. Erfolgt diese Anzahlung nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, so wird der Auftrag unsererseits storniert. Die Bestellung wird erst nach Erhalt der Anzahlung an den Lieferanten weitergeleitet sofern die Ware keine Lagerware ist.
3.4. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
3.5. Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir aufgrund eines nach Vertragsschluss uns bekannt gewordenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Abnehmers nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Abnehmer bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichend Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn unser Kreditversicherer es nach Vertragsschluss abgelehnt hat, den für die Zahlung des Liefergegenstandes aus Bonitätsgründen des Abnehmers zu versichern oder uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und/oder Scheck- bzw. Wechselproteste gegen den Abnehmer bekannt werden.
3.6. Ist der Abnehmer Kaufmann im Sinne des HGB und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, sind wir berechtigt Fälligkeitszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Der Abnehmer gerät spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungszugang in Zahlungsverzug, es sei denn, es liegen Gründe vor, die zu einem früheren Verzugseintritt führen (z. B. Mahnung oder kalendermäßig bestimmbare Zahlungsfrist)
3.7 Wir sind berechtigt bei Erhöhungen der Materialpreisen, der Frachtraten sowie Kursschwankungen des US $ den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn der Abnehmer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
3.8. Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Abnehmers ist ausgeschlossen. Handelt der Abnehmer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflusst seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er verzichtet auf die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegenden Gegenansprüche des Abnehmers sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder einscheidungsreif.
§ 4 Lieferfrist, Teillieferungen, Mengenabweichungen
4.1. Die Lieferfrist für Lagerware beträgt ca. 5-8 Werktage ab Auftragsklarstellung. Vorausgesetzt die Ware ist „ab Lager“ verfügbar“. Bei Lieferung „ab Werk“ gilt eine Lieferzeit von ca. 12 Wochen für Standardprodukte und ca. 15 Wochen für Sonderanfertigungen, jeweils ab Auftragsklarstellung. Die Angegebenen Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt.
4.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse, wie etwa Aufruhr, Streik, Aussperrung, Brand, Beschlagnahme, Embargo, gesetzliche oder behördliche Einschränkungen des Energieverbrauchs, Verfügbarkeit der Seecontainer sowie des Frachtraumes, sofern diese Ereignisse von uns nicht zu vertreten sind, wir sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken. Verlängert sich die Lieferfrist aufgrund solcher Umstände unangemessen, ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder, soweit der Abnehmer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, Haben wir bereits einen Teil der uns obliegenden Leistungen erfüllt, kann der Abnehmer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er an den erbrachten Teilleistungen nachweislich kein Interesse hat.
4.3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Abnehmer nach Setzung einer angemessenen Nachlieferungsfrist und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag oder, soweit der Abnehmer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Abnehmers- insbesondere Schadensersatzansprüche statt der Leistung wegen Nichterfüllung oder Verzug – sind ausgeschlossen, soweit nachstehend § 9 nichts anderes bestimmt.
4.4. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen der Abnehmer hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. §
§ 5 Gefahrübergang, Lieferung, Verpackung
5.1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Hammersbach.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrag herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks sowie etwaiger scheckrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheckverfahren.
6.2. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Abnehmer den Liefergegenstand mit anderen Waren, erhalten wir an der daraus hervorgehenden Ware Miteigentum. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Wert der neu hergestellten Ware. Die Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Liefergegenstände mit einem Grundstück ist, vorbehaltlich nachstehend Abs. 6.6. zulässig, soweit die Forderungsabtretung gem. nachstehend Abs. 6.4. sichergestellt ist.
6.3. Der Abnehmer darf die Liefergegenstände und die aus ihnen gemäß vorstehend Abs. 4.2. hervorgegangenen Gegenstände (nachfolgend zusammenfassend Vorbehaltsware genannt) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vorbehaltlich nachstehend Abs. 6.6. veräußern, verarbeiten oder einbauen, soweit er den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung gem. nachstehendem Abs.6. 4.) sicherstellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.
6.4. Der Abnehmer tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung oder dem sonstigen Einsatz, insbesondere dem Einbau oder der Verarbeitung der Vorbehaltsware in ein Bauwerk oder deren Verbindung mit einem Grundstück entstandenen oder noch entstehenden Forderungen an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Soweit die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum gestanden hat, erfasst die Abtretung nur den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil.
6.5. Der Abnehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf erfolgen, wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung gemäß diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde. In diesem Fall hat der Abnehmer auf Verlangen von uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen, wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Bestellers aufzudecken. Der Abnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung bekannt zu geben.
6.6. Die Ermächtigung des Abnehmers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, ohne dass es eines ausdrücklichen Wiederrufs bedarf, bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungseinstellung bei Stellung des Insolvenzantrages durch den Abnehmer oder einen Dritten oder bei Feststellung seiner Überschuldung. Wir sind in diesen Fällen und in den Fällen des Absatzes 6.5. berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist in Besitz zu nehmen. Der Abnehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Abnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Wir sind unter den genannten Voraussetzungen berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Auftraggebers des Abnehmers aufzudecken.
6.7. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Abnehmers verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
6.8. Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Interventionskosten, wozu auch etwaige Prozesskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen uns und dem Abnehmer zu Lasten des letzteren.
§ 7 Gewährleistung
7.1. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
7.2. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes anzuzeigen, andernfalls der Liefergegenstand als genehmigt gilt, es sei denn, wir oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung durch den Abnehmer zu rügen. Wir behalten uns vor, Mängel persönlich vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuzuziehen.
7.3. Ist der Abnehmer Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gelten ergänzend § § 377, 378 HGB, bei internationalen Geschäften die Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Ist der Abnehmer eine natürliche Person, so gilt das BGB. Unsere Gewährleistung für Sachmängel und Rechtsmängel beschränkt sich der Sache nach auf ausschließlich auf Nacherfüllung und nicht auf Folgeschäden, d.h. eine Nachlieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes unter Berücksichtigung der Lieferzeiten ( § 4). Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Anstelle der Nacherfüllung kann dann Minderung des vereinbarten Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, sofern wir mangelfreie Teillieferungen erbracht haben. Eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages ist nur zulässig, wenn das Interesse des Abnehmers an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen ist. Offensichtliche Mängel, sind unmittelbar, schriftlich und vor der Verarbeitung anzuzeigen. Verarbeitet der Abnehmer offensichtlich fehlerhaftes Material, so haften wir nicht für die Folgeschäden. Der Abnehmer haftet ausschließlich selbst für die Richtigkeit von Plänen, Zeichnungen, Schablonen oder Stücklisten die er uns zur Verfügung stellt.
7.4. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den von dem Abnehmer vorgesehenen, vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist.
§ 8 Rücktritt, Unmöglichkeit der Vertragserfüllung
8.1. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
Widerrufsrecht (1)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
(2) Der Widerruf ist zu richten an:
Wimex Trading e.K.
Stengesweg 9a
D-63674 Altenstadt
E-Mail: info@wimex.de
Fax. 06047/67625
Widerrufsfolgen (1)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
(2) Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
(3) Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
(4) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
(5) Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
(6) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
1) Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung
§ 9 Haftung
9.1. Dem Abnehmer stehen grundsätzlich keine anderen oder weitergehenden vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu als in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugestanden.
9.2. Unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere in den Fällen vorstehend § 4 Abs. 4.3. und § 8 Abs. 8.1. beschränkt sich in jedem Fall – insbesondere wegen Verschuldens aus Anlass von Vertragsverhandlungen, Verletzungen von Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen vertragswidriger Lieferung im Sinne des UN-Kaufrechts – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lassen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen in voller Höhe haften, im Übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorbehaltlich Absätzen 3 bis 5 der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadensrisiko begrenzt. Haben wir das vertragstypische Schadensrisiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, ist unsere Haftung und die Haftung unserer gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung, soweit der Besteller bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist, haben wir bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen einzutreten.
9.3. In den Fällen, in denen unsere Haftung als Folge von Mängeln an von Drittlieferanten bezogenen Materialien entsteht, beschränkt sich unsere Haftung darauf, unsere Ansprüche gegen den Drittlieferanten an den Abnehmer abzutreten.
10 § Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist D-63652 Büdingen, soweit der Abnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsrechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für natürliche Personen.
10.2. Alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Abnehmer beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, bei internationalen Geschäften einschließlich des UN-Kaufrechts.
1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, erfolgen auf der Grundlage dieser Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Abnehmer soweit dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ist und dieser bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie für Privatpersonen.
1.2. Unsere Bedingungen gelten grundsätzlich ausschließlich. Der Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen bedürfen der Schriftform mit beiderseitiger Bestätigung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss, Umfang der Lieferung, Abtretungsverbot
2.1. Unsere Angebote werden kostenlos erstellt und sind unverbindlich. Der Liefervertrag kommt zustande durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung durch den Abnehmer.
2.2. Die dem Angebot zugrunde liegenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Gewicht- und Maßangaben, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich Inhalt unserer Angebote sind. Wir behalten uns Änderungen vor, soweit diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck der Lieferung nicht in für den Abnehmer unzumutbarer Weise eingeschränkt wird.
2.3. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtet Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.
§ 3 Preise Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
3.1. Die Preise die in unserem Internetshop und in gedruckten Preislisten veröffentlicht wurden gelten grundsätzlich vorbehaltlich von Irrtümern, Schreibfehlern und Druckfehlern. Soweit nichts anderes vereinbart ist gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise und Frachttarife.
3.2. Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab Lager Hammersbach und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht, eventuellen Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstiger Nebenkosten.
3.3. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlungsfällig. Für Standard-Ware die nicht sofort lieferbar ist erheben wir eine Anzahlung in Höhe von 30 %, und für Sonderanfertigungen 70 % des Gesamt-Brutto Warenwertes. Erfolgt diese Anzahlung nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, so wird der Auftrag unsererseits storniert. Die Bestellung wird erst nach Erhalt der Anzahlung an den Lieferanten weitergeleitet sofern die Ware keine Lagerware ist.
3.4. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
3.5. Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir aufgrund eines nach Vertragsschluss uns bekannt gewordenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Abnehmers nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Abnehmer bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichend Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn unser Kreditversicherer es nach Vertragsschluss abgelehnt hat, den für die Zahlung des Liefergegenstandes aus Bonitätsgründen des Abnehmers zu versichern oder uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und/oder Scheck- bzw. Wechselproteste gegen den Abnehmer bekannt werden.
3.6. Ist der Abnehmer Kaufmann im Sinne des HGB und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, sind wir berechtigt Fälligkeitszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Der Abnehmer gerät spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungszugang in Zahlungsverzug, es sei denn, es liegen Gründe vor, die zu einem früheren Verzugseintritt führen (z. B. Mahnung oder kalendermäßig bestimmbare Zahlungsfrist)
3.7 Wir sind berechtigt bei Erhöhungen der Materialpreisen, der Frachtraten sowie Kursschwankungen des US $ den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn der Abnehmer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
3.8. Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Abnehmers ist ausgeschlossen. Handelt der Abnehmer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflusst seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er verzichtet auf die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegenden Gegenansprüche des Abnehmers sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder einscheidungsreif.
§ 4 Lieferfrist, Teillieferungen, Mengenabweichungen
4.1. Die Lieferfrist für Lagerware beträgt ca. 5-8 Werktage ab Auftragsklarstellung. Vorausgesetzt die Ware ist „ab Lager“ verfügbar“. Bei Lieferung „ab Werk“ gilt eine Lieferzeit von ca. 12 Wochen für Standardprodukte und ca. 15 Wochen für Sonderanfertigungen, jeweils ab Auftragsklarstellung. Die Angegebenen Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt.
4.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse, wie etwa Aufruhr, Streik, Aussperrung, Brand, Beschlagnahme, Embargo, gesetzliche oder behördliche Einschränkungen des Energieverbrauchs, Verfügbarkeit der Seecontainer sowie des Frachtraumes, sofern diese Ereignisse von uns nicht zu vertreten sind, wir sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken. Verlängert sich die Lieferfrist aufgrund solcher Umstände unangemessen, ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder, soweit der Abnehmer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, Haben wir bereits einen Teil der uns obliegenden Leistungen erfüllt, kann der Abnehmer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er an den erbrachten Teilleistungen nachweislich kein Interesse hat.
4.3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Abnehmer nach Setzung einer angemessenen Nachlieferungsfrist und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag oder, soweit der Abnehmer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Abnehmers- insbesondere Schadensersatzansprüche statt der Leistung wegen Nichterfüllung oder Verzug – sind ausgeschlossen, soweit nachstehend § 9 nichts anderes bestimmt.
4.4. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen der Abnehmer hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. §
§ 5 Gefahrübergang, Lieferung, Verpackung
5.1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Hammersbach.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrag herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks sowie etwaiger scheckrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheckverfahren.
6.2. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Abnehmer den Liefergegenstand mit anderen Waren, erhalten wir an der daraus hervorgehenden Ware Miteigentum. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Wert der neu hergestellten Ware. Die Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Liefergegenstände mit einem Grundstück ist, vorbehaltlich nachstehend Abs. 6.6. zulässig, soweit die Forderungsabtretung gem. nachstehend Abs. 6.4. sichergestellt ist.
6.3. Der Abnehmer darf die Liefergegenstände und die aus ihnen gemäß vorstehend Abs. 4.2. hervorgegangenen Gegenstände (nachfolgend zusammenfassend Vorbehaltsware genannt) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vorbehaltlich nachstehend Abs. 6.6. veräußern, verarbeiten oder einbauen, soweit er den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung gem. nachstehendem Abs.6. 4.) sicherstellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.
6.4. Der Abnehmer tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung oder dem sonstigen Einsatz, insbesondere dem Einbau oder der Verarbeitung der Vorbehaltsware in ein Bauwerk oder deren Verbindung mit einem Grundstück entstandenen oder noch entstehenden Forderungen an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Soweit die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum gestanden hat, erfasst die Abtretung nur den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil.
6.5. Der Abnehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf erfolgen, wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung gemäß diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde. In diesem Fall hat der Abnehmer auf Verlangen von uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen, wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Bestellers aufzudecken. Der Abnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung bekannt zu geben.
6.6. Die Ermächtigung des Abnehmers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, ohne dass es eines ausdrücklichen Wiederrufs bedarf, bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungseinstellung bei Stellung des Insolvenzantrages durch den Abnehmer oder einen Dritten oder bei Feststellung seiner Überschuldung. Wir sind in diesen Fällen und in den Fällen des Absatzes 6.5. berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist in Besitz zu nehmen. Der Abnehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Abnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Wir sind unter den genannten Voraussetzungen berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Auftraggebers des Abnehmers aufzudecken.
6.7. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Abnehmers verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
6.8. Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Interventionskosten, wozu auch etwaige Prozesskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen uns und dem Abnehmer zu Lasten des letzteren.
§ 7 Gewährleistung
7.1. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
7.2. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes anzuzeigen, andernfalls der Liefergegenstand als genehmigt gilt, es sei denn, wir oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung durch den Abnehmer zu rügen. Wir behalten uns vor, Mängel persönlich vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuzuziehen.
7.3. Ist der Abnehmer Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gelten ergänzend § § 377, 378 HGB, bei internationalen Geschäften die Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Ist der Abnehmer eine natürliche Person, so gilt das BGB. Unsere Gewährleistung für Sachmängel und Rechtsmängel beschränkt sich der Sache nach auf ausschließlich auf Nacherfüllung und nicht auf Folgeschäden, d.h. eine Nachlieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes unter Berücksichtigung der Lieferzeiten ( § 4). Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Anstelle der Nacherfüllung kann dann Minderung des vereinbarten Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, sofern wir mangelfreie Teillieferungen erbracht haben. Eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages ist nur zulässig, wenn das Interesse des Abnehmers an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen ist. Offensichtliche Mängel, sind unmittelbar, schriftlich und vor der Verarbeitung anzuzeigen. Verarbeitet der Abnehmer offensichtlich fehlerhaftes Material, so haften wir nicht für die Folgeschäden. Der Abnehmer haftet ausschließlich selbst für die Richtigkeit von Plänen, Zeichnungen, Schablonen oder Stücklisten die er uns zur Verfügung stellt.
7.4. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den von dem Abnehmer vorgesehenen, vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist.
§ 8 Rücktritt, Unmöglichkeit der Vertragserfüllung
8.1. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
Widerrufsrecht (1)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
(2) Der Widerruf ist zu richten an:
Wimex Trading e.K.
Stengesweg 9a
D-63674 Altenstadt
E-Mail: info@wimex.de
Fax. 06047/67625
Widerrufsfolgen (1)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
(2) Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
(3) Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
(4) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
(5) Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
(6) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
1) Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung
§ 9 Haftung
9.1. Dem Abnehmer stehen grundsätzlich keine anderen oder weitergehenden vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu als in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugestanden.
9.2. Unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere in den Fällen vorstehend § 4 Abs. 4.3. und § 8 Abs. 8.1. beschränkt sich in jedem Fall – insbesondere wegen Verschuldens aus Anlass von Vertragsverhandlungen, Verletzungen von Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen vertragswidriger Lieferung im Sinne des UN-Kaufrechts – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lassen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen in voller Höhe haften, im Übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorbehaltlich Absätzen 3 bis 5 der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadensrisiko begrenzt. Haben wir das vertragstypische Schadensrisiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, ist unsere Haftung und die Haftung unserer gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung, soweit der Besteller bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist, haben wir bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen einzutreten.
9.3. In den Fällen, in denen unsere Haftung als Folge von Mängeln an von Drittlieferanten bezogenen Materialien entsteht, beschränkt sich unsere Haftung darauf, unsere Ansprüche gegen den Drittlieferanten an den Abnehmer abzutreten.
10 § Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist D-63652 Büdingen, soweit der Abnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsrechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für natürliche Personen.
10.2. Alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Abnehmer beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, bei internationalen Geschäften einschließlich des UN-Kaufrechts.



